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Denkmal­geschütztes Haus kaufen – darauf kommt es an

05.08.2024
Altes Dorf mit denkmalgeschützen Gebäuden

Autor/-in

Patrick Herrmann

Kategorien

  • Kauf
  • Markt

Der Kauf denkmalgeschützter Immobilien erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Das liegt vor allem daran, dass sie nicht nur historische Zeitzeugen und Kulturgüter, sondern auch lohnende Investitionsmöglichkeiten sind. Ihr Erwerb geht aber auch mit Herausforderungen einher, die rechtliche Voraussetzungen, Finanzierungsmöglichkeiten und Auswahl betreffen. Die wichtigsten davon sehen wir uns in diesem Beitrag genauer ein und geben Interessenten wertvolle Tipps.

Denkmalschutz bei Immobilien – historische Verantwortung und wirtschaftliche Chance

Der Denkmalschutz umfasst Maßnahmen und rechtliche Bestimmungen, die dazu dienen, historische Bauwerke, archäologische Stätten, Gärten und andere Kulturgüter zu erhalten und zu schützen. Ein denkmalgeschütztes Gebäude ist ein Bauwerk, das aufgrund seiner historischen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung unter gesetzlichen Schutz gestellt wurde. Diese Gebäude sind oft Zeugen vergangener Epochen und spiegeln die kulturelle und architektonische Entwicklung wider.

Der Denkmalschutz spielt eine wesentliche Rolle bei der Bewahrung des kulturellen Erbes und der historischen Identität einer Gesellschaft. Denkmalgeschützte Gebäude bieten nicht nur einen ästhetischen und historischen Wert, sondern tragen auch zur Vielfalt und Attraktivität der Städte und Gemeinden bei. Darüber hinaus bieten sie auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zahlreiche Vorteile. Historische Stadtkerne und Quartiere ziehen Touristen an, fördern den lokalen Handel und steigern die Attraktivität einer Region als Wohn- und Arbeitsort. Restaurierungsprojekte schaffen Arbeitsplätze und können das Handwerk und die Bauwirtschaft beleben. Entsprechend bieten sie auch Immobilienkäufern und -verkäufern lukrative Chancen.

Die wachsende Bedeutung des Denkmalschutzes bei Immobilien

Der Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich, die sowohl finanzieller als auch ideeller Natur sind. Neben den offensichtlichen Reizen eines historisch bedeutenden Gebäudes profitieren Eigentümer denkmalgeschützter Häuser von verschiedenen steuerlichen Vergünstigungen, staatlichen Förderungen und dem einzigartigen kulturellen Wert, den solche Immobilien mit sich bringen.

So können Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien Sanierungs- und Modernisierungskosten über zwölf Jahre steuerlich abschreiben. Dabei können in den ersten acht Jahren jeweils 9 % und in den folgenden vier Jahren jeweils 7 % der Kosten abgeschrieben werden. Diese steuerlichen Vergünstigungen gelten sowohl für vermietete als auch für eigengenutzte Immobilien. Bei eigengenutzten Immobilien ist die Abschreibung gemäß § 10f EStG ebenfalls möglich, jedoch über einen Zeitraum von zehn Jahren mit jeweils 9 % der Sanierungskosten pro Jahr. Parallel dazu ermöglicht es die Denkmal AfA Eigentümern, die Kosten für die Instandsetzung und Modernisierung von denkmalgeschützten Gebäuden steuerlich geltend zu machen, wodurch sich die finanziellen Belastungen erheblich reduzieren.

Bund, Länder und Kommunen bieten außerdem verschiedene Förderprogramme und Zuschüsse für die Restaurierung und Instandhaltung denkmalgeschützter Immobilien. Diese Förderungen können erhebliche finanzielle Entlastungen bringen und die Umsetzung von Sanierungsprojekten erleichtern. Beispiele hierfür sind Zuschüsse für die Denkmalpflege, Darlehen zu vergünstigten Konditionen und Fördermittel für energetische Sanierungen, die speziell auf denkmalgeschützte Gebäude abgestimmt sind.

Denkmalgeschützte Häuser bieten durch ihre einzigartige Architektur und Bauweise außerdem ein unvergleichliches Wohnambiente. Hohe Decken, originale Stuckverzierungen, historische Fußböden und andere Details schaffen eine besondere Wohnatmosphäre, die moderne Gebäude oft nicht bieten können. Ebenso ist der Besitz eines denkmalgeschützten Hauses mit einem hohen Maß an Exklusivität und Prestige verbunden. Diese Immobilien sind oft in attraktiven, zentralen Lagen zu finden und bieten durch ihre Einzigartigkeit einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert.

Vor allem angesichts der zuletzt wieder deutlich gestiegenen Zinsen und der steigenden Finanzierungskosten können diese finanziellen Vorteile für viele Interessenten ausschlaggebend sein, wenn es um den Erwerb einer Immobilie geht. Das macht eine langfristig stabile Wertentwicklung wahrscheinlich, wodurch denkmalgeschützte Immobilien nicht zuletzt für all diejenigen interessant sind, die sie später wieder verkaufen wollen.

Als besonderen Vorteil bieten wir Ihnen unseren 48-Stunden-Vorteil: Sie erhalten unsere neuesten Immobilienangebote immer 48 Stunden bevor sie auf allen öffentlichen Immobilienportalen sichtbar sind.

Darauf sollte man beim Kauf von Denkmalschutzimmobilien achten

Wenn man eine Immobilie kaufen möchte, ist eine detaillierte Bestandsaufnahme des baulichen Zustands unerlässlich. Hierbei sollte geprüft werden, ob und welche Sanierungs- oder Restaurierungsarbeiten erforderlich sind. Die Expertise eines Architekten oder Bausachverständigen ist hierbei hilfreich, um versteckte Mängel und den Sanierungsaufwand zu identifizieren. Von großer Bedeutung sind weiterhin die spezifischen Denkmalschutzauflagen, die vom jeweiligen Denkmalamt festgelegt werden. Diese Auflagen betreffen häufig die äußere Erscheinung, Baumaterialien und teilweise auch die Inneneinrichtung des Gebäudes. Käufer sollten sich genau über diese Vorschriften informieren und prüfen, ob sie bereit und in der Lage sind, diese Anforderungen zu erfüllen.

Wie bei jeder Immobilie spielt auch die Lage eine entscheidende Rolle. Denkmalgeschützte Gebäude befinden sich oft in historischen Stadtzentren oder attraktiven Lagen. Es ist wichtig, das Umfeld hinsichtlich Infrastruktur, Verkehrsanbindung und Nachbarschaft zu bewerten. Eine gute Lage eröffnet eine gute Verhandlungsposition, wenn man irgendwann seine Immobilie verkaufen möchte.

Alte Häuser in einer Deutschen Innenstadt

Darf man ein denkmalgeschütztes Haus verfallen lassen?

Nein, man darf ein denkmalgeschütztes Haus nicht verfallen lassen. Als Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes hat man gesetzliche Pflichten, die den Erhalt und die Pflege der Immobilie betreffen. Diese Pflichten sind in den Denkmalschutzgesetzen der jeweiligen Bundesländer verankert.

So müssen Eigentümer sicherstellen, dass das Gebäude regelmäßig gewartet und instandgehalten wird, um Schäden und Verfall zu verhindern. Ebenso müssen Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden durch Witterungseinflüsse, Schädlinge und andere Gefahren ergriffen werden. Sollten dennoch Schäden auftreten oder das Gebäude drohen, zu verfallen, sind Eigentümer verpflichtet, dies unverzüglich der zuständigen Denkmalbehörde zu melden. Die Behörde kann dann Maßnahmen zur Schadensbegrenzung oder Sanierung anordnen.

Wenn ein Eigentümer seine Pflichten zur Erhaltung und Pflege vernachlässigt, kann die Denkmalbehörde einschreiten und notwendige Maßnahmen anordnen. Bei fortgesetzter Vernachlässigung drohen Bußgelder und im Extremfall sogar Zwangsmaßnahmen zur Erhaltung des Gebäudes. In besonders schweren Fällen kann die Vernachlässigung eines denkmalgeschützten Gebäudes zur Enteignung des Eigentümers führen. Dies ist jedoch ein letzter Schritt und kommt nur zum Einsatz, wenn alle anderen Maßnahmen erfolglos geblieben sind.

Fazit

Der Erhalt eines denkmalgeschützten Hauses ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Verantwortung gegenüber dem kulturellen Erbe. Eigentümer sollten sich der Bedeutung ihrer Immobilie bewusst sein und die notwendigen Schritte unternehmen, um ihren Verfall zu verhindern. Die Unterstützung durch Denkmalbehörden und finanzielle Anreize können dabei helfen, diese Verantwortung erfolgreich wahrzunehmen. Parallel dazu kann der Kauf einer Denkmalimmobilie gerade in Zeiten eines hochvolatilen Immobilienmarkts ein lohnendes Investment sein, von dem Käufer wie Verkäufer lange profitieren.

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten? Wir helfen Ihnen gerne mit einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

Autor/-in

Patrick Herrmann

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