Erbschaftssteuer & Immobilien: Das müssen Erben unbedingt beachten
25.03.2025

Autor/-in
Patrick Herrmann
Kategorien
- Markt
Eine Immobilie zu erben kann sowohl eine große Chance als auch eine finanzielle Herausforderung sein. Während der Gedanke an ein geerbtes Haus oder eine Wohnung zunächst positiv erscheint, treten schnell Fragen zur Erbschaftssteuer und den damit verbundenen Verpflichtungen auf. Gerade in Deutschland gibt es klare gesetzliche Regelungen, die Erben kennen und beachten sollten. Die steuerliche Belastung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Wert der Immobilie, das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser und mögliche Freibeträge. In diesem Beitrag wird ausführlich erklärt, welche steuerlichen Aspekte relevant sind, welche Fristen einzuhalten sind und welche Möglichkeiten es gibt, die Steuerlast zu reduzieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Erbschaftssteuer für Immobilien richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad, dem Verkehrswert und den gesetzlichen Freibeträgen.
- Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Steuerlast zu minimieren, darunter Schenkungen und das Nutzen von Freibeträgen.
- Wer eine geerbte Immobilie selbst nutzt, kann unter bestimmten Bedingungen von einer Steuerbefreiung profitieren.
Wie wird die Erbschaftssteuer für Immobilien berechnet?
Die Berechnung der Erbschaftssteuer für Immobilien erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst wird der Verkehrswert der Immobilie ermittelt. Dies kann durch das Finanzamt oder durch ein externes Gutachten geschehen. Der Verkehrswert basiert auf verschiedenen Faktoren wie der Lage, dem Zustand der Immobilie und vergleichbaren Verkaufspreisen in der Region. Anschließend wird geprüft, ob und in welcher Höhe Freibeträge für den Erben gelten. Erst danach wird der steuerpflichtige Betrag ermittelt und mit dem entsprechenden Steuersatz belegt. Während enge Verwandte niedrigere Steuersätze zahlen, müssen entferntere Erben oft mit einer höheren Steuerlast rechnen.
Gesetzliche Freibeträge und Steuerklassen
Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt maßgeblich von den geltenden Freibeträgen und Steuerklassen ab.
Steuerklasse I: Ehepartner, Kinder und Enkelkinder
Ehepartner und Kinder profitieren von den höchsten Freibeträgen und vergleichsweise niedrigen Steuersätzen. Für Ehepartner liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro, für Kinder bei 400.000 Euro und für Enkelkinder bei 200.000 Euro. Die Steuersätze beginnen bei 7 % und steigen je nach Höhe des Erbes auf bis zu 30 %.
Steuerklasse II: Geschwister, Nichten und Neffen
Für entferntere Verwandte wie Geschwister, Nichten und Neffen gelten deutlich geringere Freibeträge. Sie liegen bei 20.000 Euro. Der Steuersatz ist höher und kann bis zu 43 % betragen, abhängig vom Wert des Nachlasses.
Steuerklasse III: Nicht verwandte Erben
Alle anderen Erben, wie Freunde oder Lebensgefährten, fallen in Steuerklasse III. Hier beträgt der Freibetrag ebenfalls nur 20.000 Euro, und die Steuersätze beginnen bei 30 % und steigen bis auf 50 %, was zu einer erheblichen Steuerlast führen kann.
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Steuerbefreiung für selbstgenutzte Immobilien
In bestimmten Fällen kann die geerbte Immobilie von der Erbschaftssteuer befreit werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Erbe das Haus oder die Wohnung selbst bewohnt und es mindestens zehn Jahre lang als Hauptwohnsitz nutzt. Diese Regelung betrifft hauptsächlich Ehepartner und Kinder, wobei für Kinder eine Wohnflächenbegrenzung von 200 Quadratmetern gilt. Falls das geerbte Objekt jedoch innerhalb dieser Frist verkauft oder vermietet wird, entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend. Daher sollten Erben genau abwägen, ob eine langfristige Eigennutzung wirtschaftlich sinnvoll ist.
Fristen und Pflichten für Erben
Nach dem Erbfall sind verschiedene Fristen und Pflichten zu beachten. Die Erbschaftssteuererklärung muss innerhalb von drei Monaten nach Kenntnisnahme des Erbes beim Finanzamt eingereicht werden. Dabei sind alle relevanten Unterlagen wie der Erbschein, Nachweise über den Verkehrswert der Immobilie und mögliche Verbindlichkeiten vorzulegen. Nach Prüfung der Dokumente setzt das Finanzamt die Steuer fest. Falls die Steuer nicht fristgerecht gezahlt wird, können Verzugszinsen anfallen. Um Probleme mit den Behörden zu vermeiden, ist es ratsam, sich frühzeitig über die notwendigen Schritte zu informieren oder gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Strategien zur Reduzierung der Erbschaftssteuer
Es gibt verschiedene legale Möglichkeiten, die Erbschaftssteuer zu reduzieren.
Schenkung als steuerliche Optimierung
Eine bewährte Methode ist die frühzeitige Schenkung der Immobilie. Da Schenkungen steuerlich ähnlich wie Erbschaften behandelt werden, lassen sich durch eine gestaffelte Übertragung steuerliche Freibeträge mehrfach nutzen. Eine weitere Möglichkeit ist die Einräumung eines Nießbrauchrechts für den Schenker, wodurch sich der steuerlich relevante Wert der Immobilie reduziert.
Gründung einer Familiengesellschaft
Die Gründung einer Familiengesellschaft kann unter Umständen steuerliche Vorteile bringen, indem Immobilienvermögen in eine Gesellschaft überführt wird. Dadurch lassen sich Freibeträge effizienter nutzen und zukünftige Steuerbelastungen minimieren.

Verkauf oder Vermietung der geerbten Immobilie?
Nach dem Erbfall stellt sich für viele Erben die Frage, ob sie die Immobilie behalten, verkaufen oder vermieten sollen. Die Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die eigene Wohnsituation, finanzielle Aspekte sowie die Entwicklung des Immobilienmarkts. Ein Verkauf kann sinnvoll sein, wenn hohe Instandhaltungskosten anfallen oder der Standort nicht den eigenen Bedürfnissen entspricht. Allerdings ist zu beachten, dass in manchen Fällen eine Spekulationssteuer anfallen kann, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf durch den Erblasser verkauft wird. Eine Vermietung bietet die Möglichkeit, regelmäßige Einnahmen zu erzielen, ist jedoch mit Verwaltungsaufwand und steuerlichen Verpflichtungen verbunden. Um eine fundierte Entscheidung zu treffen, sollten alle Optionen sorgfältig abgewogen werden.
Erbschaftssteuer und Immobilien im Ausland
Wer eine Immobilie im Ausland erbt, muss sich mit besonderen steuerlichen Regelungen auseinandersetzen. In vielen Ländern gelten abweichende Erbschaftssteuersätze und Freibeträge, die erheblich von den deutschen Regelungen abweichen können. Zudem kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen, wenn sowohl im Ausland als auch in Deutschland Erbschaftssteuer erhoben wird. Um steuerliche Nachteile zu vermeiden, sollten sich Erben frühzeitig über die länderspezifischen Vorschriften informieren und gegebenenfalls eine steuerliche Beratung in Anspruch nehmen.
Fazit: Worauf Erben unbedingt achten sollten
Die Erbschaft einer Immobilie bringt viele steuerliche und rechtliche Fragen mit sich. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten Erben sich frühzeitig über die geltenden Regelungen informieren und eine durchdachte Strategie zur Steueroptimierung entwickeln. Besonders wichtig ist es, die Freibeträge optimal zu nutzen und gegebenenfalls über eine frühzeitige Schenkung nachzudenken. Wer eine geerbte Immobilie selbst nutzt, kann von einer Steuerbefreiung profitieren, sollte jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen genau prüfen. Da die Erbschaftssteuer komplexe Regelungen umfasst, kann eine professionelle Beratung dabei helfen, die beste Lösung für die individuelle Situation zu finden.
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